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15.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Archivmeldung vom 03.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eintracht Frankfurt e.V.
Eintracht Frankfurt e.V.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Gesamt-Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Damit wurde im Wesentlichen der Einsatz eines Laserpointers sanktioniert, mit dem in der Schlussphase des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 17. September 2016 ein Bayer-Spieler bei der Ausführung eines Strafstoßes geblendet wurde.

Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG

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