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Drei Spiele Sperre für Nickenig von Erzgebirge Aue

Archivmeldung vom 22.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tobias Nickenig vom Erzgebirge Aue mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Grund sei sein unsportliches Verhalten gewesen.

Der Fußballer war am vergangenen Sonntag bei der Partie gegen Eintracht Braunschweig nach einem Foul an Ademi von Schiedsrichter Christian Dingert des Feldes verwiesen worden. Nickenig ist darüber hinaus bis zum Ablauf der Sperre, auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt. Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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