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DFB-Sportgericht verurteilt Bochums Co-Trainer zu Geldstrafe

Archivmeldung vom 23.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Co-Trainer von Zweitligisten Bochum, Karsten Neitzel, wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt. Das teilte der DFB am Donnerstag mit.

Der Kontrollausschuss hatte gegen Neitzel Anklage erhoben, weil er im Bundesligaspiel gegen St. Pauli dem Unparteiischen gegenüber ausfallend geworden war. Nach dem Schlusspfiff des Zweiligaduells zwischen dem FC St. Pauli und dem VfL Bochum im Februar hatte sich Neitzel unsportlich gegenüber Schiedsrichter Bastian Dankert (Rostock) geäußert. In der intensiv geführten Partie hatte sich Bochum am Ende mit nur noch zehn Spielern auf dem Platz gegenüber den Kiezkickern mit 0:1 geschlagen geben müssen. Neitzel hat dem Urteil des Sportgerichts zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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