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Private Radiosender sehen künftig freie Berichterstattung durch kommerzielle Interessen der Bundesligavereine und der DFL in Gefahr

Archivmeldung vom 08.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit von Lizenzgebühren für die Hörfunkberichterstattung von Sportereignissen hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe die Revision von Radio Hamburg gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli zurückgewiesen.

Danach dürfen Bundesligaclubs für die Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien eine Vergütung von Radiosendern verlangen. Allerdings weist der Senat auch darauf hin, dass die Vermarktung von "Hörfunkrechten" nicht dazu führen darf, dass der Hörfunkveranstalter - etwa durch eine vertragliche Verpflichtung zur Verbreitung redaktioneller Beiträge zum Thema Fußball - in der freien Gestaltung seines Programms und der aktuellen und von Dritten unbeeinflussten Information seiner Hörer behindert wird.

Mit der Grundsatzentscheidung des BGH endet ein rund vierjähriger Rechtsstreit, den Radio Hamburg stellvertretend für den im VPRT organisierten privaten Hörfunk geführt hatte. Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk im VPRT: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sehen wir als große Gefahr für die freie Sportberichterstattung. Die Rundfunkfreiheit wird den kommerziellen Interessen der Vereine untergeordnet. Es ist nun zu befürchten, dass sich das Urteil auch jenseits der Fußballberichterstattung zu Lasten des Hörers auswirken wird. Was in einem ersten Schritt für den Hörfunk gilt, kann schnell auch zu einem Thema für unsere Print- und Fotokollegen werden. Wir werden nun intensiv zu prüfen haben, wie die verfassungsrechtliche Rundfunkfreiheit künftig abgesichert werden kann. Dies kann über eine klarstellende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag erfolgen. Den Gang zum Bundesverfassungsgericht können wir ebenfalls nicht ausschließen."

Anfang 2000 hatten die Bundesligaclubs und deren Vermarktungsorganisation DFL unter Berufung auf "Hörfunkrechte" erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien gefordert. Gegen die Erhebung von Lizenzgebühren der Hamburger Bundesligaclubs Hamburger SV und FC St. Pauli und deren Vermarktungsorganisation DFL hatte sich Radio Hamburg stellvertretend für den VPRT gerichtlich zur Wehr gesetzt. Nachdem zunächst das Landgericht Hamburg Ende April 2002 und anschließend das Oberlandesgericht Hamburg im Juni 2003 die Klage bzw. die Berufung von Radio Hamburg ab- bzw. zurück gewiesen hatte, klagte der Sender beim Bundesgerichtshof. "Ziel des Musterprozesses war es, allen Radiohörern in Deutschland die gewohnte Fußballberichterstattung aus den Stadien zu ermöglichen. Dass dies künftig möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden kann, stellt einen herben Rückschlag für die Rundfunkfreiheit dar. Die kommerziellen Bestrebungen der Vereine gehen ganz klar zu Lasten unserer Zuhörer", so Marzel Becker, Programmdirektor und Geschäftsführer von Radio Hamburg.

Quelle: Pressemitteilung VPRT

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