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Bundesregierung erlässt Steuern für EM-Ausrichtung 2024

Archivmeldung vom 05.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Die Bundesregierung hat den Veranstaltern der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland besondere Steuer-Erleichterungen zugesagt. Laut Bundesfinanzministerium handelt es sich um Nachlässe bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer, über deren Höhe die Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben will. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, aus der das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" zitiert.

Demnach hat das Finanzministerium "zur Unterstützung der Bewerbung des DFB um die Ausrichtung der Fußball-EM 2024 in Deutschland" der Europäischen Fußball-Union (Uefa) Steuernachlässe zugesagt. Deren Umfang will das Ministerium nicht nennen: "Die Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses lässt es nicht zu, die Verhältnisse einzelner Steuerpflichtiger zu offenbaren."

Rechtsgrundlage sei das Einkommenssteuergesetz, laut dem Einkommens- oder Körperschaftssteuer in besonderen Fällen "ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden (können), wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt", schreibt die Bundesregierung. Bei der Ausrichtung einer Fußball-EM sei das der Fall. Die Grünen kritisierten die Antwort der Bundesregierung als "unverschämt": "Die UEFA ist ein Milliardenkonzern und wird einen Riesengewinn bei der EM einstreichen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler, dem RND.

Allein bei der EM 2016 in Frankreich habe die Uefa 1,9 Milliarden Euro Umsatz und einen Gewinn von rund 800 Millionen Euro verbucht. Gerade bei einem Konzern wie der Uefa, "der immer wieder wegen massiver Korruption in den Schlagzeilen steht, haben die Bürger ein Recht, zu erfahren, wie viele Millionen schwer das Steuergeschenk der Bundesregierung an diesen Großkonzern ist", so Kindler. Der Verweis auf das Steuergeheimnis tauge nicht: "Die Möglichkeit einer gesetzlichen Steuerbefreiung ist gesetzlich klar ger egelt. Das Steuergeheimnis spielt hier also keine Rolle", betonte der Grüne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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