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Anwalt: Seppelt und ARD gestanden Unwahrheiten in Doping-Doku ein

Archivmeldung vom 11.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Jochen Sievert / pixelio.de
Bild: Jochen Sievert / pixelio.de

Vertreter der ARD und des Journalisten Hajo Seppelt haben laut dem Anwalt Artjom Pazew bereits während des Rufschädigungsprozesses im vergangenen Jahr eingestanden, dass in der Doping-Doku zu Russland zitierte Aussagen unwahr sind. Dies berichtet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: "Ein Moskauer Gericht hatte im Dezember einer Klage des Russischen Leichtathletik-Verbandes (WFLA) gegen die ARD stattgegeben. Anlass für den Prozess war eine 2014 von der ARD ausgestrahlte Dokumentation, in der von „systematischem Doping“ unter russischen Leichtathleten die Rede war. In dem 60-minütigen Film wurden die Leichtathletin Julia Stepanowa und ihr Mann Witali, ein ehemaliger Mitarbeiter der russischen Anti-Doping-Agentur RUSADA, mit belastenden Aussagen zitiert. Der russische Leichtathletik-Verband WFLA wies die Vorwürfe zurück und verklagte die Autoren der Doku wegen Rufschädigung.

„Wir wollten in einem offenen Verfahren Klarheit schaffen“, sagte WFLA-Anwalt Pazew am Samstag der russischen Nachrichtenagentur R-Sport. Nach seinen Worten wollte der WFLA erreichen, dass Seppelt vor Gericht Beweise für die Vorwürfe anbringt.

„Während des Prozesses hatten sowohl Vertreter des Senders als auch die von Seppelt erklärt, sie hätten die Behauptungen des Ehepaars Stepanow zum Stand der Dinge in der Leichtathletik nie überprüft. Zudem gaben sie zu Protokoll, sie selbst hielten diese Aussagen nicht für wahr“, so der Anwalt. „Deshalb blieb den Richtern auch nichts Anderes übrig, als der Klage stattzugeben.“ Gegen das Urteil sei bislang nicht in Berufung gegangen worden. „Es wäre nämlich merkwürdig, nach dem Geständnis Berufung einzulegen.“"

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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