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DFB sieht sich durch Landgericht in Rechtsauffassung bestätigt

Archivmeldung vom 15.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Landgericht Frankfurt hat die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens in der Hauptsache gegen ehemalige Verantwortliche des DFB wegen Zahlungen im Kontext der WM 2006 abgelehnt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), der in seinem Steuerverfahren durch Rechtsanwalt Jan-Olaf Leisner vertreten wird, sieht sich durch diese Entscheidung sowohl hinsichtlich der Frage der Abzugsfähigkeit der Zahlungen als auch der Gemeinnützigkeit des Verbandes für das Jahr 2006 in seiner Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt.

Das Landgericht kommt in seiner Begründung zu der Feststellung, dass der Ansatz der Zahlung an die FIFA in Höhe von 6,7 Millionen Euro als Betriebsausgabe im Rahmen der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung 2006 zutreffend war und der Status der Gemeinnützigkeit des DFB durch die vorgenommene steuerliche Behandlung demnach nicht entfallen kann.

DFB-Präsident Reinhard Grindel sagt: „Wir sehen uns durch die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um eine Betriebsausgabe handelt. Wir hoffen, dass es nunmehr gelingt, möglichst schnell Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren herzustellen und die Frage der Gemeinnützigkeit für den betreffenden Zeitraum abschließend zu klären.“

Quelle: DFB

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