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David Abraham für sieben Wochen gesperrt

Archivmeldung vom 13.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eintracht Frankfurt e.V.
Eintracht Frankfurt e.V.

Die Sperre läuft vom 10. November bis einschließlich 29. Dezember 2019. Eintracht Frankfurt und der Spieler werden gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht-Verteidiger David Abraham im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen einer „Tätlichkeit gegen den Gegner“ gemäß § 8 Nr. 1 c) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von sieben Wochen vom 10. November bis 29. Dezember 2019 und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Eintracht Frankfurt und der Spieler werden gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen, um David Abraham die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen eines mündlichen Verhandlungstermins vor dem DFB-Sportgericht persönlich zu dem Geschehen in Freiburg zu äußern.

Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG

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