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DFB-Sportgericht weist Rafinha-Einspruch zurück

Archivmeldung vom 14.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Bayern-Spieler Rafinha gegen seine Sperre von einem weiteren Spiel und die Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro wegen eines unsportlichen Verhaltens im Anschluss an seine Gelb-Rote Karte im Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund zurückgewiesen. Das teilte der Verband am Dienstag mit.

Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 8. Mai. Rafinha hatte in der 65. Minute des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund die Gelb-Rote Karte von Schiedsrichter Peter Gagelmann gesehen. Anschließend hatte er seinem Gegenspieler Jakub Blaszczykowski beim Verlassen des Spielfeldes seinen rechten Zeigefinger an dessen rechte Wange gedrückt, wofür er vom Sportgericht ein weiteres Spiel Sperre und die Geldstrafe bekam.

Der Brasilianer hatte seinen Einspruch damit begründet, dass der Schiedsrichter ihm für sein zweites Vergehen die Rote Karte hätte zeigen müssen. Da er dies nicht getan hätte, sei die Verhängung einer Sperre ein Verstoß gegen das Prinzip der Tatsachenentscheidung.

Das Sportgericht führte hingegen aus, dass ein bereits des Feldes verwiesener Spieler, der schon die Gelb-Rote Karte gesehen habe, nicht ein weiteres Mal vom Platz gestellt werden könne. Die Handlung des Unparteiischen, das zweite Vergehen per Sonderbericht zu melden, sei korrekt gewesen. Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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