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Eintracht Frankfurt legt Berufung ein

Archivmeldung vom 23.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eintracht Frankfurt e.V.
Eintracht Frankfurt e.V.

Die Eintracht Frankfurt Fußball AG hat am Mittag beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom vergangenen Freitag eingelegt.

„Die Erkenntnisse der mündlichen Verhandlung sind nach unserer Auffassung im Urteil des Sportgerichts nicht ausreichend berücksichtigt.“, begründet Axel Hellmann den Gang in die Berufungsinstanz.

Wann es zur Verhandlung unter dem Vorsitz von Goetz Eilers kommen wird, ist ungewiss. Zunächst gilt es die schriftliche Urteilsbegründung des Sportgerichts abzuwarten, bevor dann innerhalb von zwei Wochen die Berufung schriftlich zu begründen ist. „Wir werden für unseren Teil die Fristen schon aus Gründen der Planungssicherheit bestimmt nicht voll ausreizen.“, so Hellmann weiter.

Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG

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