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DFB-Sportgerichtshof verurteilt FC Augsburg zu Geldstrafe

Archivmeldung vom 23.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo des FC Augsburg
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Der Grund dafür ist der nicht ausreichende Ordnungsdienst, teilte der DFB am Montag mit. Der DFB-Kontrollausschuss hatte Anklage gegen den Verein erhoben.

In der 86. Minute der Bundesligapartie gegen den VfB Stuttgart Ende August war ein Zuschauer auf das Feld gelaufen, als die Partie kurz unterbrochen war. Der Mann wurde von Ordnern auf dem Feld eingefangen und aus dem Innenraum geführt.

Augsburg hat das Urteil noch nicht akzeptiert und kann noch Berufung einlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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