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Fortuna Düsseldorf akzeptiert Teilausschluss-Urteil

Archivmeldung vom 16.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fortuna Düsseldorf
Fortuna Düsseldorf

Fortuna Düsseldorf akzeptiert das am vergangenen Freitag durch das DFB-Sportgericht verkündetete Urteil. Auch wenn das ausgesprochene Strafmaß nach Ansicht der Fortuna-Verantwortlichen hart ausfällt, nimmt der Verein die verhängte Strafe von zwei Teilausschlüssen in den Heimspielen gegen Borussia Mönchengladbach und den SC Freiburg an.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte Fortuna Ende Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach zuvoriger Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss dazu verurteilt, das erste Bundesliga-Heimspiel der Saison 2012/2013 gegen Borussia Mönchengladbach am 1. September (ab 18.30 Uhr) unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Begründet wurde dies wegen fünf Fällen unsportlichen Verhaltens der rot-weißen Anhänger, zweimal in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst.

Das DFB-Sportgericht hatte aufgrund eines Einspruchs der Fortuna am vergangenen Freitag in mündlicher Verhandlung das Strafmaß für die Fortuna gegenüber dem vorangegangenen Einzelrichterurteil geändert. Nunmehr lautet das Urteil, die ersten beiden Heimspiele der neuen Bundesliga-Saison unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Für die beiden Partien gegen Borussia Mönchengladbach und den SC Freiburg bedeutet dies, dass lediglich 25.000 Fortuna-Anhänger sowie 5.000 Gästefans zugelassen sein werden. Die Stehplatzbereiche der Heimmannschaft dürfen in diesen Spielen nicht besetzt werden, ein Umbau zu Sitzplätzen ist allerdings gestattet, so dass die Zuschauer des Unterrangs der Südtribüne nicht ausgesperrt bleiben. Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro verhängt.

Horst Kletke, Rechtsanwalt von Fortuna Düsseldorf: "Wir haben durch die anliegende Entscheidung immerhin erreicht, dass sich die Mannschaft in beiden Spielen, wenn auch reduziert, der Unterstützung durch die eigenen Fans sicher sein kann." Nach Einschätzung des Juristen wird eine Fortsetzung des Verfahren und somit der Weg vor das Bundesgericht des DFB keine signifikanten Änderungen in der Urteilsfindung mehr herbeiführen.

Peter Frymuth fügt hinzu: "Mit der Akzeptanz des Urteils und der Äbwägung, was eine Fortsetzung des Verfahrens noch hätte bringen können, möglicherweise auch eine Verschlechterung, wollen wir nun endlich einen Schlussstrich unter das Ganze ziehen und nach vorne blicken. Der Fußball soll jetzt wieder Thema Nummer eins sein. Wir werden die verbleibende Zeit bis zu den Spielen nun für die Umsetzung des jetzt rechtsgültigen Urteils zielgerichtet nutzen. Es ist entgegen der Forderung des Kontrollausschusses erreicht worden, dass jeweils 25.000 Fortunen die Mannschaft bei den ersten beiden Heimspielen unterstützen können."

Fortuna Düsseldorf ruft seine Fans nochmals ausdrücklich dazu auf, durch besonnenes Verhalten dafür zu sorgen, dass Strafaussprüche dieser Art in Zukunft ausgeschlossen bleiben. Die Vorgehensweise zur Umsetzung des Urteils wird der Verein zeitnah bekanntgeben.

Quelle: Fortuna Düsseldorf 1895 e.V. (ots)

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