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Fröhlich: „Verständnis für Einsatzbereiche des Video-Assistenten schärfen“

Archivmeldung vom 17.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die Länderspielpause intensiv genutzt, um die Kernpunkte zum Einsatz des Video-Assistenten in den Partien der Bundesliga zu präzisieren. Projektleiter Lutz Michael Fröhlich wies nachdrücklich darauf hin, dass das weltweit gültige Protokoll des IFAB weiterhin die einzig gültige Grundlage für die Arbeit der Bundesliga-Schiedsrichter und der Video-Assistenten bildet. In einem entsprechenden Schreiben hat die DFL Deutsche Fußball Liga die 18 Bundesliga-Klubs darüber informiert.

„Bei dem zukunftsweisenden Projekt hat sich in den vergangenen Wochen Klärungsbedarf ergeben. Deshalb war es wichtig, dass der DFB – in Abstimmung mit der DFL – Maßnahmen ergriffen hat, um die Testphase mit einer Erfolg versprechenden Perspektive fortzusetzen. Hier galt und gilt es vor allem bei allen Beteiligten weiter das Verständnis für die Einsatzbereiche des Video-Assistenten in Abgrenzung zur Gesamtverantwortung des Schiedsrichters zu schärfen“, sagt Fröhlich.

Der Vorsitzende der Schiedsrichter-Kommission Elite, der die Projektleitung übernommen hat, weist in seinem Papier noch einmal auf die sieben wichtigsten, schon seit Beginn der Testphase gültigen Kernpunkte für den Einsatz des Video-Assistenten hin:

  • Der Schiedsrichter ist der verantwortliche Spielleiter: Der Schiedsrichter muss weiterhin alle Entscheidungen zunächst unabhängig vom Video-Assistenten treffen. Es ist ausgeschlossen, dass er keine Entscheidung trifft, um diese dem Video-Assistenten zu überlassen. Auch wenn es zu einem Eingriff des Video-Assistenten kommt, bleibt die finale Entscheidung verantwortlich beim Schiedsrichter.
  • Der Video-Assistent ist Helfer des Schiedsrichters: Die Aufgabe des Video-Assistenten ist es, den Schiedsrichter vor klar falschen Entscheidungen zu bewahren oder ihn bei Vorfällen zu unterstützen, die er nicht wahrnehmen konnte, da diese außerhalb seines Blickfeldes geschehen (zum Beispiel Tätlichkeiten oder eindeutig strafstoßwürdige Fouls) sind. Die für das Spiel wirksame, finale Entscheidung trifft dabei aber immer der Schiedsrichter. Der Video-Assistent ist daher auch ein „Assistent“ und nicht „Schiedsrichter“ oder gar „Oberschiedsrichter“.
  • Einsatz des Video-Assistenten ausschließlich in spielentscheidenden Situationen: Der Video-Assistent kann den Schiedsrichter nur in spielentscheidenden Situationen unterstützen, wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat. Spielentscheidende Situationen sind gemäß IFAB-Protokoll Torerzielungen, Strafstoßentscheidungen, Rote Karten und Verwechslungen von Spielern (bei Roter, Gelb-Roter oder Gelber Karte).
  • Definition „Klarer Fehler“: Nach einer Definition des IFAB liegt ein klarer Fehler des Schiedsrichters dann vor, wenn er seine Entscheidung nach Betrachtung des Bildmaterials unverzüglich ändern würde.
  • Rollenverteilung und Ablauf bei faktischen Entscheidungen: Bei faktischen Entscheidungen geht es beispielsweise darum, ob ein Foul im Strafraum oder außerhalb erfolgt ist, ob vor der Torerzielung eine Abseitsposition vorlag oder der Ball die Torauslinie überschritten hat. Hier gibt der Video-Assistent dem Schiedsrichter grundsätzlich einen klaren Entscheidungshinweis (zum Beispiel „Foulspiel innerhalb des Strafraumes“), den dieser dann direkt (ohne sich das Bildmaterial selbst auf dem Video-Monitor am Spielfeldrand anzuschauen) in seine Entscheidung umsetzen kann, da sich die Frage nach einer Auslegung oder Interpretation nicht stellt.
  • Rollenverteilung und Ablauf bei Spielvorgängen, die der Schiedsrichter nicht gesehen hat: Gleiches gilt bei Spielvorgängen, die außerhalb des Blickfeldes des Schiedsrichters erfolgten oder die der Schiedsrichter nicht wahrgenommen hat. Erkennt der Video-Assistent zum Beispiel eine eindeutige Tätlichkeit eines Spielers hinter dem Rücken des Schiedsrichters oder eine Torerzielung durch ein eindeutig strafbares Handspiel, das der Schiedsrichter nicht wahrgenommen hat, gibt er dem Schiedsrichter einen klaren Entscheidungshinweis, den dieser direkt (ohne sich das Bildmaterial selbst auf dem Video-Monitor am Spielfeldrand anzuschauen) in seine Entscheidung umsetzen kann.
  • Rollenverteilung und Ablauf bei der Bewertung von Spielvorgängen, die der Schiedsrichter bewertet hat: Bei der Bewertung von Spielvorgängen, zum Beispiel bei Zweikämpfen oder Handspielen, soll der Video- Assistent nur dann eingreifen, wenn die Entscheidung des Schiedsrichters nach Ansicht der TV-Bilder klar falsch ist. Das heißt, der Schiedsrichter trifft hier zunächst seine Entscheidung auf der Basis seiner Wahrnehmung. Der Video-Assistent checkt den Vorgang und stellt fest, ob die Entscheidung dem Bildmaterial gravierend widerspricht, also klar falsch ist. Dann müssen Schiedsrichter und Video-Assistent kurz und klar kommunizieren, um die Wahrnehmung des Schiedsrichters mit dem Bildmaterial des Video-Assistenten abzugleichen. Wenn sich dabei gravierende Unterschiede in der Interpretation eines Vorganges ergeben, ist es für den Schiedsrichter empfehlenswert, sich vor seiner endgültigen Entscheidung den Vorgang ausnahmsweise nochmal am Video-Monitor in der Review Area anzuschauen, um einen klaren Fehler auszuschließen. Die Entscheidung zum Vorgang liegt letztendlich aber nur beim Schiedsrichter.

Um das Verständnis „Was ist eine klare Fehlentscheidung“ weiter zu schärfen und weitere Punkte des Projekts zu besprechen, planen DFB und DFL noch in diesem Jahr einen Workshop mit den Vereinen der Bundesliga.

Quelle: DFB

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