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Eine Bilanz: Fünf Jahre Anti-Doping-Gesetz

Archivmeldung vom 11.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Anti Doping
Anti Doping

Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am Freitag feiert das deutsche Anti-Doping-Gesetz fünfjähriges Jubiläum: größere Spielräume bei den Ermittlungen, härtere Strafen für Dopingsünder und Hintermänner. Doch was hat das Gesetz bisher gebracht? Darüber berichtet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es hierzu in einem Bericht von Ilona Pfeffer auf deren deutschen Webseite: "Das am 13. November 2015 im Bundestag beschlossene Gesetz habe eine große Lücke geschlossen, sagte SPD-Politikerin Dagmar Freitag der Deutschen Presse-Agentur (DPA). Damit könnten staatliche Strafverfolgungsbehörden Instrumente für die Ermittlung nutzen, die der Sport schlicht nicht habe. Während der Sport Dopingproben analysieren und gegebenenfalls Sperren aussprechen könne, hätten Polizei und Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Datenaustausch zu veranlassen oder Durchsuchungen durchzuführen.

Das Gesetz umfasse sämtliche strafrechtlichen Tatbestände, die bis dahin im Arzneimittelgesetz erfasst gewesen seien, heißt es auf der Seite der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada). „Zudem regelt das Gesetz, dass das Selbstdoping, also ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode ohne medizinische Indikation bei sich in der Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, anzuwenden oder anwenden zu lassen, strafbar ist. Damit werden erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich durch Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen. Strafbar ist seit Mitte Dezember 2015 auch der Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Zudem wurden die Regelungen für Hintermänner verschärft.“

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) war von dem neuen Gesetz anfänglich nicht überzeugt. Als es beschlossen wurde, begrüßte der DOSB die Verabschiedung des Gesetzes zwar offiziell, legte in seiner Pressemitteilung aber auch dar, weswegen er es für problematisch erachtete. Im Kern kritisierte der DOSB: Mit dem neuen Gesetz könnte der des Dopings überführte Sportler doppelt bestraft werden.

„Es geht um die Befürchtung, dass die Parallelität von Sportrechts- und Strafrechtssystem letztlich zu einer Aufweichung und De-Legitimierung des Ersteren führen kann, wenn z.B. ein gesperrter Sportler anschließend, weil ihm seine Einlassung nicht widerlegt und/oder Vorsatz vor Gericht nicht nachgewiesen werden kann, mangels Beweisen freigesprochen wird.“

Nicht nur Doping-Sperre, auch Gefängnis

Nichts davon sei eingetreten, sagt Dagmar Freitag. Außerdem habe das Gesetz einen abschreckenden Effekt.

„Für die Sportler macht es ziemlich sicher einen Unterschied, wenn klar ist, dass nicht nur eine Doping-Sperre droht, sondern eine Zeit hinter Gittern.“

Derzeit zeigt sich im Prozess um den Erfurter Sportarzt Mark S., welche neuen Möglichkeiten das Gesetz tatsächlich gebracht hat. Auf Basis des Gesetzes werde in München von einem staatlichen Gericht „richtungsweisend und mit einer starken Signalrichtung“ entschieden, heißt es in der Nada-Pressemitteilung zum Jubiläum. Der Fall Mark S. sei tatsächlich ein Hoffnungsschimmer, denn er sei der erste große Ermittlungserfolg im Leistungssport seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes, schrieb der „Tagesspiegel“ im September 2020 zum Prozessauftakt. Insgesamt sei die Bilanz jedoch mau. Während es im Breitensport – insbesondere bei der massenhaften Beschaffung illegaler Substanzen für den Fitnessbereich – große Fahndungserfolge gegeben habe, habe man im Leistungssport bisher kaum Verdachtsfälle, geschweige denn Verurteilungen vorzuweisen. "

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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