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Staatsanwalt zu Schumacher-Unfall: Kein strafbares Verhalten

Archivmeldung vom 17.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Patrick Quincy, der für die Ermittlungen zu Michael Schumachers Skiunfall verantwortliche Staatsanwalt, hat erklärt, dass dem Vorfall kein strafbares Verhalten zugrunde liegt. Die Beschilderung und Begrenzung der Piste hätten den französischen Normen entsprochen, so Quincy in einer Mitteilung.

Die Ermittlungen würden daher eingestellt. Unterdessen befindet sich der ehemalige Rennfahrer offenbar weiterhin in der Aufwachphase aus dem künstlichen Koma.

Schumacher hatte sich Ende Dezember bei einem Sturz im französischen Wintersportort Méribel schwere Kopfverletzungen zugezogen. In der Universitätsklinik Grenoble war er daraufhin in ein künstliches Koma versetzt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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