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Eintracht Frankfurt: DFB-Bundesgericht modifiziert Urteil des Sportgerichts

Archivmeldung vom 06.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eintracht Frankfurt e.V.
Eintracht Frankfurt e.V.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Vorsitz von Goetz Eilers hat am Abend auf die Berufung der Eintracht Frankfurt Fußball AG hin das Urteil des DFB-Sportgerichts abgeändert.

Nach dem Urteilsspruch des Bundesgerichts sind u. a. nunmehr beim ersten Heimspiel gegen Bayer Leverkusen am 25. August 26.500 Heimfans (statt bisher 15.000) und bis zu 5.000 Gästeanhänger zugelassen. Der Heim-Stehplatzbereich bleibt für das Spiel hingegen weiter gesperrt. Die Geldstrafe wurde von € 50.000 auf € 100.000 erhöht.

Mögliche, sich durch die Sperrung des Stehplatzbereichs ergebende organisatorische Maßnahmen werden zeitnah mitgeteilt.

Quelle: Eintracht Frankfurt Fußball AG

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