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DFB verurteilt Hertha BSC zu Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro

Archivmeldung vom 18.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hertha Berliner Sport-Club e. V. (Hertha BSC Berlin)
Hertha Berliner Sport-Club e. V. (Hertha BSC Berlin)

Das DFB-Sportgericht hat den Fußball-Bundesligisten Hertha BSC Berlin zu einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro verurteilt. Hintergrund sind zwei Fälle eines unsportlichen Verhaltens der Hertha-Anhänger, wie der DFB am Dienstag mitteilte.

Demnach wurden beim Auswärtsspiel gegen Eintracht Braunschweig Anfang Dezember vor Anpfiff der Partie und bis zur dritten Spielminute Bengalische Feuer im Berliner Zuschauerblock gezündet. Beim Auswärtsspiel bei Borussia Dortmund Mitte Dezember wurden vor einem Eckstoß für die Borussia Gegenstände aus dem Berliner Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste dadurch unterbrochen werden und konnte erst nach einer Stadion-Durchsage wieder fortgesetzt werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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