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HSV Handball: Keine Bundesliga-Spiele mehr in 2016

Archivmeldung vom 26.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Nachdem die Handball Bundesliga mit Beschluss vom 25. Januar 2016 dem HSV Handball die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der Bundesliga für die Saison 2015/2016 entzogen hat, stellt der Insolvenzverwalter der zahlungsunfähigen HSV Handball Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Dr. Gideon Böhm, den Spielbetrieb endgültig ein.

„Unter den gegebenen Umständen ist es nicht mehr möglich, ausreichende Sponsoren oder Förderer zur Finanzierung der verbleibenden Saison zu finden“, so Rechtsanwalt Dr. Böhm. „Die Anreise zu den Auswärtsspielen, die Kosten für die Heimspiele, die Organisation der Spiele, die Betreuer und nicht zuletzt die Spieler selbst sind nicht mehr zu finanzieren“, sagt Böhm. „Ohnehin haben fast alle Spieler mittlerweile die Spielbetriebsgesellschaft verlassen und sind bereits bei anderen Vereinen unter Vertrag – dafür habe ich größtes Verständnis“, sagt Gideon Böhm. „Die Spieler haben sich selbst in der schwierigen Schwebephase vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sehr loyal verhalten“, sagt Böhm. Der HSV Handball e.V. ist nicht bereit, Spieler der U23-Mannschaft für die verbleibenden Spiele der laufenden Bundesliga-Saison zur Verfügung zu stellen. „Wir konzentrieren uns voll auf den Aufstieg in die dritte Liga“, sagt Karl Gladeck, Präsident des HSV Handball e.V.

Das Amtsgericht Hamburg hatte am 15. Januar 2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HSV Handball Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet und Dr. Gideon Böhm zum Insolvenzverwalter ernannt (Aktenzeichen 67b IN 340/15). Im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen der Betriebsgesellschaft verwerten, um die Gläubiger bestmöglich gemeinschaftlich zu befriedigen. Dazu gehört auch die Durchsetzung streitiger Forderungen. Da die Masse derzeit nicht ausreicht, um die fälligen Masseverbindlichkeiten zu bedienen hat der Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Masseunzulänglichkeit angezeigt. Münzel & Böhm – Die Sanierung zum Ziel.

Quelle: Konstruktiv PR-Beratungsgesellschaft mbH

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