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DFB verurteilt Hansa Rostock zu Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Archivmeldung vom 07.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Hansa Rostock nach den Vorkommnissen beim Spiel gegen den FC St. Pauli zu einem Zweitliga-Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Das teilte der Verband am Mittwoch mit. Damit folgte das Gremium dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Auch die Hamburger wurden bestraft.

 Das Sportgericht verurteilte St. Pauli zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro. Das Strafmaß wurde gegenüber dem ursprünglichen Antrag des Kontrollausschusses (20.000 Euro) reduziert, da sich anhand von neuem Beweismaterial nachweisen ließ, dass beim Skandieren der Mannschaftsaufstellung keine diskriminierenden Rufe der Gästefans vorlagen. Beide Vereine haben nun 24 Stunden Zeit, dem jeweiligen Einzelrichter-Urteil zuzustimmen oder wahlweise eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen. Das Spiel zwischen Rostock und St. Pauli musste vom Schiedsrichter zwischenzeitlich für zehn Minuten unterbrochen werden, da nach dem 1:0 für die Gäste in der 40. Minute zunächst drei Bengalos im Hamburger Zuschauerblock gezündet wurden, woraufhin im Rostocker Zuschauerblock mehrere Böller abgefeuert und drei raketenähnliche Feuerwerkskörper gezielt in Richtung des Gästeblocks geschossen wurden. Kurz nach Spielende wurden im Gästeblock erneut einzelne Bengalos und ein großes Bodenfeuer entfacht, woraufhin aus dem Rostocker Bereich abermals zwei raketenähnliche Feuerwerkskörper Richtung Gästeblock geschossen wurden. Darüber hinaus warfen Rostocker Zuschauer vor und während des Spiels mehrmals Bananen, Feuerzeuge und andere Kleinstgegenstände auf das Spielfeld. Dabei wurde der Hamburger Spieler Deniz Naki von einer Banane am Körper getroffen. Hansa Rostock war in dieser Saison wegen Fehlverhalten seiner Zuschauer vom DFB-Sportgericht unter anderem zu einem Ausschluss der Rostocker Anhänger bei den Auswärtsspielen am 30. September in Aue und am 21. Oktober in Düsseldorf verurteilt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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