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Kunstrasenplatz-Verbot bedroht Vereine

Archivmeldung vom 10.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kunstrasen-Rollen, bereit zum Auslegen
Kunstrasen-Rollen, bereit zum Auslegen

Foto: Andreas Faessler
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das von der Europäischen Union geplante Verbot von Kunstrasenplätzen mit Gummigranulat ab 2021 stellt viele Sportvereine nicht nur in Bremen und Niedersachsen vor große Probleme. Die EU bereitet derzeit ein Gesetz vor, dass die Verwendung von bewusst zugefügtem Mikroplastik verbieten soll.

Das hätte nicht nur drastische Konsequenzen für die Sportinfrastruktur in Bremen und Umgebung, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Nach Angaben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) wären bundesweit über 5000 Plätze von einem Verbot betroffen, da auf diesen Flächen Gummigranulate verwendet werden.

Anja Stahmann (Grüne), die als Bremer Sportsenatorin derzeit auch Vorsitzende der Sportministerkonferenz ist, hat die Problematik "Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen" jetzt zur Chefsache erklärt. In einem Brief an die EU im Namen aller deutschen Sportminister, der dem WESER-KURIER vorliegt, begrüßt sie zwar grundsätzlich das Bestreben, das biologisch kaum abbaubare Mikroplastik in die Umwelt drastisch zu vermindern. Sie weist jedoch daraufhin, "dass sich ein derartig kurzfristiges Verbot von Granulaten auf Kunstrasenflächen ohne massive Folgen für den Sport nur bei Neuanlagen umsetzen lässt".

Für Altanlagen sei deshalb eine Übergangsfrist erforderlich, wie sie die Europäische Chemikalienagentur auch für andere Produkte mit zugefügten Kunststoffen vorsehe. Im Gespräch ist demnach eine Sechs-Jahres-Frist, in der die Plätze entsprechend umgerüstet werden können und dann frei von den schädlichen Mikroplastiken wären. Die dafür benötigten Gelder müssten dann aus Sportfördermitteln bereitgestellt werden. Auch der DOSB und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) sprechen sich für solch eine Übergangsfrist aus.

Quelle: Weser-Kurier (ots)

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