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Karlsruhe gibt AfD-Verfassungsklage gegen Seehofer statt

Archivmeldung vom 09.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat mit einem im September 2018 auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums veröffentlichten Interview das Recht der AfD auf Chancengleichheit verletzt. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag hervor.

Die getätigten Äußerungen im Interview sind demnach als Teilnahme am politischen Meinungskampf verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Durch die Veröffentlichung auf der Internetseite habe der Bundesinnenminister allerdings auf Ressourcen zurückgegriffen, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen, und diese zur Beteiligung am politischen Meinungskampf eingesetzt, so die Karlsruher Richter.

Dies verstoße gegen das Gebot staatlicher Neutralität und verletze damit die AfD in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb. Seehofer hatte in dem Interview gesagt, die AfD stelle sich gegen den Staat und verhalte sich "staatszersetzend". In einem ähnlichen Verfahren hatte sich die AfD bereits im Februar 2018 gegen die frühere Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) durchgesetzt. Wanka hatte auf der Homepage des Ministeriums eine Forderung nach einer "Roten Karte" für die AfD veröffentlicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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