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Zeitung: Bund will nicht an Staatsleistungen für Kirchen rühren

Archivmeldung vom 08.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Halina Wawzyniak Bild: wawzyniak.de
Halina Wawzyniak Bild: wawzyniak.de

Rund 480 Millionen zahlen die Länder derzeit jährlich an die Kirchen - die sogenannten Staatsleistungen sollen dieselben für die Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts entschädigen. Auf eine parlamentarische Anfrage der LINKE-Politikerin Halina Wawzyniak hat die Bundesregierung nun klargestellt, dass sie daran nichts ändern möchte. Man sehe keinen "Handlungsbedarf" für ein entsprechendes "Grundlagengesetz", an dem sich die Länder dann orientieren könnten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, die der Tageszeitung "neues deutschland" vorliegt und über die die Zeitung in ihrer Mittwochausgabe berichtet. Auch wolle man keine Kommission einrichten, die den Umfang dieser Schulden gegenüber den beiden großen christlichen Kirchen überhaupt einmal ermitteln könnte.

Dabei gibt schon die in diesem Punkt ins Grundgesetz übernommene Weimarer Reichsverfassung von 1919, in der diese Zahlungen geregelt sind, der Zentralregierung den eindeutigen Auftrag, diese Zahlungen abzulösen. Dass eine bundesgesetzliche Regelung möglich wäre, stellt die Regierung in ihrer Antwort auch nicht in Abrede. Doch spielt sie den Ball weiter an die Länder: "Wenn auf Seiten der Länder oder der Kirchen der Wunsch nach Änderung der Staatsleistungen bestehen sollte, ist nach Auffassung der Bundesregierung die jeder Zeit mögliche, einvernehmliche Lösung auf Länderebene der einfachere und sachgerechtere Weg", heißt es in der Antwort.

Vergangenen Herbst hatte der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki die Einrichtung einer Kommission beim Bundesfinanzministerium angeregt, die diese "Schulden" des Staates bei den Kirchen ausrechnen und mit den bereits geleisteten Zahlungen abgleichen sollte. Die Linksfraktion hatte schon 2012 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der auf die Erfüllung des Weimarer Verfassungsauftrages zu einer Ablösung dieser Schulden drängte, aber angelehnt wurde. Rund 35 Prozent der Deutschen sind offiziell konfessionslos. Im aktuellen Bundestag bekennen aber nur 30 von 631 Abgeordneten, keiner christlichen Kirche anzugehören. Allerdings machen 190 Parlamentarier keine Angaben zur Religionszugehörigkeit.

Wawzyniak kritisiert, dass eine "Entflechtung von Staat und Kirche offenbar nicht gewollt" sei.

Quelle: neues deutschland (ots)

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