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Manche Arbeitnehmer bekommen Energiepreispauschale erst im Oktober

Archivmeldung vom 11.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Müde, überarbeitet, erschöpft und gestresst durch Bürokratie
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die von der Bundesregierung angekündigte Energiepreispauschale von 300 Euro brutto wird netto je nach Arbeitgeber erst im Oktober auf dem Konto sein. "Für eine Gruppe von Arbeitgebern wird es die Möglichkeit geben, mit der Auszahlung in den Oktober zu gehen", sagte Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher der SPD, der "Welt".

Dadurch solle vermieden werden, dass Arbeitgeber für den Staat Geld vorstrecken müssen. Mit der Schonung der Arbeitgeber begründet auch Katja Hessel, FDP-Abgeordnete und parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, die eingeräumte Wahlfreiheit zwischen September und Oktober für bestimmte Firmen. "Unser Ziel ist es, dass die Arbeitgeber nicht in Vorleistung treten müssen, denn für viele kleine und mittelständische Unternehmen wäre das kaum leistbar", sagte Hessel der "Welt".

In welchem Monat Arbeitgeber die Pauschale zusammen mit dem Lohn auszahlen, entscheidet sich nicht an der Lohnhöhe des einzelnen Mitarbeiters, sondern an der gesamten Lohnsteuersumme, die ein Unternehmen für die Mitarbeiter an den Fiskus abführt. Sind es für alle Mitarbeiter zusammen weniger als 5.000 Euro im Jahr, muss er die Steuer nur vierteljährlich abführen. In diesem Fall wäre dies der 10. Oktober und damit nach der Lohnauszahlung im September. Sind es weniger als 1.080 Euro Lohnsteuer im Jahr, kann der Arbeitgeber sogar ganz auf die Auszahlung verzichten, heißt es im neuen Paragraf 117 Einkommensteuergesetz. Dann müssen die Angestellten bis zur nächsten Steuererklärung im Frühjahr 2023 warten, um die 300-Euro-Pauschale selbst geltend zu machen. Das geht aus der zuletzt noch einmal überarbeiteten Formulierungshilfe für das Steuerentlastungsgesetz 2022 hervor, über die die "Welt" berichtet.

Das Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Grundsätzliche Kritik an der Energiepreispauschale kommt unterdessen von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. "Wir fordern, dass die Energiepauschale auch gezahlt wird für Rentner, Studenten und junge Familien, die Elterngeld bekommen", sagte Fraktionschef und CDU-Chef Friedrich Merz der "Welt". Das Entlastungspaket der Regierung komme "zu spät" und greife "zu kurz". Am Donnerstag will die Union dazu einen eigenen Antrag mit dem Titel "Preissteigerung bekämpfen - Schutzschirm gegen die Inflation" in den Bundestag einbringen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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