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Sachsen: AfD-Antrag fordert existenzsicherndes Übergangsgeld

Archivmeldung vom 15.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Fraktion im sächsischen Landtag stellt in der kommenden Landtagssitzung den Antrag, ein existenzsicherndes Übergangsgeld an alle Soloselbständigen und Kleinunternehmer auszuzahlen, die von der Corona-Krise betroffen sind (7/4769).

Mario Kumpf, AfD-Landtagsabgeordneter, erklärt dazu: „Ob Gastronom, Friseurin, Kosmetikerin oder Musiker: Sie alle hat die Regierung in Sachsen mit einem faktischen Berufsverbot belegt. Dennoch hilft sie den Selbständigen bei der Sicherung ihrer Existenz nur halbherzig.

Die Möglichkeit, Hartz-IV zu beantragen, ist keine gute Lösung. Zum einen sind die Unternehmer nicht arbeitssuchend und wollen sich nicht ihre Rücklagen als Vermögen anrechnen lassen. Zum anderen ist die Hürde, eine Sozialleistung zu beantragen, für viele Selbständige zu hoch, weil es ihnen unangenehm ist. Das gibt selbst die Staatsregierung zu.

Zudem müssen die November- und Dezemberhilfen mit hohem bürokratischen Aufwand über einen Steuerberater eingereicht werden. Viele Soloselbständige und kleine Vereine haben nicht einmal einen Steuerberater. Und die meisten Unternehmer warten heute noch auf ihren ersten Abschlag.

Die AfD will deshalb ein staatliches Übergangsgeld einführen, das unbürokratisch zum Beispiel über das Finanzamt ausgezahlt wird. So kann den Selbständigen schnell geholfen werden in einer Krise, die sie nicht zu verantworten haben.“

Quelle: AfD Deutschland

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