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Bundestag beendet Blutspendeverbot für Homosexuelle

Archivmeldung vom 17.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Abgabe einer Blutspende bei der US Navy
Abgabe einer Blutspende bei der US Navy

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Ampel-Koalition eine Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen. Damit soll erklärtermaßen die Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern sowie transgeschlechtlichen Menschen bei der Blutspende abgeschafft werden.

"Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person" oder deren Sexualpartner dürften "bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden und in der Hämotherapie-Richtlinie keine Erwähnung mehr finden", heißt es in der Änderung.

Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos habe auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens zu erfolgen. Die bisherige Fassung der Blutspenderichtlinie war vor dem Hintergrund der Aids-Krise entstanden und zuletzt abgeschwächt worden. Bei Männern, die Sex mit Männern haben, (SM) gilt bislang Sexualverkehr mit einem neuen Sexualpartner als sexuelles Risikoverhalten, das zum Ausschluss von der Blutspende führt. Bei heterosexuellen Personen sehen die aktuellen Bestimmungen ein sexuelles Risikoverhalten hingegen erst dann, wenn diese häufig wechselnde Sexualpartner haben. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sieht in der Änderung ein starkes Signal. "Wer Blut spendet, übernimmt Verantwortung für andere. Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität von der Blutspende zurückzustellen ist diskriminierend", so Lehmann. "Das Risiko einer Infektion bei der Blutspende bemisst sich danach, ob das individuelle Sexualverhalten der spendewilligen Personen riskant war - nicht danach, ob eine Person homo-, bi- oder heterosexuell bzw. transgeschlechtlich ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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