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Familienministerium erklärt Betreuungsgeld rückwirkend für ungültig

Archivmeldung vom 23.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Im Streit um das Betreuungsgeld sorgt das Bundesfamilienministerium nach einem Bericht von "Bild" für große Verwirrung. Obwohl Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bestandsschutz für die Bezieher des Betreuungsgelds in Aussicht gestellt hatte, erklärte ihr Ministerium die Familienleistung auch rückwirkend für ungültig.

In einem Schreiben des Familienministeriums an alle Landesbehörden heißt es nach Angaben von "Bild": "Die Nichtigerklärung wirkt ex tunc (rückwirkend, Anm.). Das für nichtig erklärte Gesetz ist grundsätzlich vom Zeitpunkt seines Infkrafttretens an als ungültig anzusehen."

Eng ausgelegt würde das bedeuten, dass selbst diejenigen, die bereits Betreuungsgeld bekommen haben, die Leistung zurückzahlen müssten.

Der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, zeigte sich gegenüber "Bild" entsetzt: "Das Familienministerium sollte diesem Chaos schnell ein Ende machen und Klarheit schaffen. Die Familien, die sich für die Betreuung zu Hause entschieden haben, brauchen Planungssicherheit - und der Vertrauensschutz muss so lange wie möglich gewährt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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