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Experte kritisiert Umgang der Bundesregierung mit Parlamentsanfragen

Archivmeldung vom 26.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Der Rechtsprofessor Georg Hermes kritisiert den Umgang der Bundesregierung mit Kleinen Anfragen aus dem Bundestag: "Dem Bundestag eine Antwort zu verweigern, muss die absolute Ausnahme bleiben und darf nicht zur Regel werden."

Der Spezialist für Parlamentsrecht hält viele ablehnende Antworten der Bundesregierung für "verfassungsrechtlich nicht zulässig", berichtet das Nachrichten-Magazin "Der Spiegel". Nur mit Floskeln zu argumentieren reiche nicht aus, jede Verweigerung müsse auf den "Einzelfall bezogen" begründet werden. Hermes kritisiert insbesondere, dass die Bundesregierung häufig das "Staatswohl" anführe, um ausführliche Antworten zu verweigern.

"Im Gegensatz zum Informationsanspruch des Bundestags ist dieses sogenannte Staatswohl kein Recht, das im Grundgesetz verankert ist", sagte Hermes.

Unter Oppositionspolitikern gibt es großen Unmut über die Praxis der Bundesregierung, weshalb eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden ist. Es geht unter anderem um eine verweigerte Antwort auf die Frage, ob beim Münchner Oktoberfest-Attentat auch V-Leute beteiligt waren.

Hermes ist Professor für öffentliches Recht an der Universität in Frankfurt am Main.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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