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Krings: Will die Bundesregierung die Bürokratiekostenbelastung wegdefinieren?

Archivmeldung vom 19.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Günter Krings (2017)
Günter Krings (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) stellt der Ampel-Koalition für ihr erstes Jahr ein schlechtes Zwischenzeugnis aus. Die Bürokratiekosten für Unternehmen sind um 63 Prozent gestiegen und der Bürokratieabbau kommt nicht voran. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Wenn man ein schlechtes Zwischenzeugnis bekommt, kann man entweder an der Verbesserung seiner Leistungen arbeiten oder versuchen, die Beurteilungsmaßstäbe zu verwässern. Die Koalition scheint sich für den zweiten Weg entscheiden zu wollen. Der NKR stellt nüchtern fest, dass durch Gesetze der Ampel der Erfüllungsaufwand für Unternehmen um satte 6,7 Milliarden Euro oder 63 Prozent gestiegen ist. Auch wenn der größte Teil davon (5,6 Milliarden Euro) auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zurückzuführen sei, 'geht der Trend in die falsche Richtung', so der NKR (S.4).

Statt nun aber daran zu arbeiten, die in Euro und Cent auf Bürger und Unternehmen durchschlagende bürokratische Belastung durch neue Ampelgesetze zu senken und den immensen Aufwuchs der letzten Monate durch Entlastungen anderswo auszugleichen, will die Bundesregierung künftig offenbar echte Kostenbelastungen gegen 'gefühlten' Nutzen aufrechnen. Das wäre das Ende der objektiven Bürokratiekostenmessung durch den NKR. Hier droht die Schleifung des zentralen Instruments für den Bürokratieabbau.

Gute Gesetzgebung hat laut NKR auch mit der Einhaltung der Verfahrensregeln zu tun. Gut, dass andere Fraktionen und auch das Bundesjustizministerium die Kritik der Union an der Bundesregierung teilten, weil sie Auskünfte über die Einhaltung ihrer Gesetzgebungsregeln verweigert hatte mit der Begründung, dass die 'Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und deren Umsetzung den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung' beträfen (BT Drucksache 20/4405). Das ist gerade bei längst abgeschlossenen Vorhaben, nach denen wir gefragt hatten, natürlich Unsinn und muss im Zweifel beim Bundesverfassungsgericht geklärt werden."

Hintergrund: Die CDU/CSU-Fraktion repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Friedrich Merz.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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