Union weist Spekulationen über Abtreibungslegalisierung zurück

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Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat Spekulationen über eine implizierte Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurückgewiesen. "Es wurde vereinbart, Paragraf 218 unverändert zu lassen und 'das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen'", sagte die Abgeordnete dem Focus.
"Nichts anderes kann in die Abrede hineininterpretiert werden, die
Kostenübernahme zu verbessern, die in vielen Fällen als Sozialleistung
aus Steuermitteln beantragt werden kann." Die Abwicklung erfolge
weitgehend durch die Krankenkassen. "Daran soll angeknüpft werden, wenn
im Koalitionsvertrag eine Verbesserung 'über die heutige Regelung
hinaus' vereinbart ist".
Hintergrund ist eine Debatte über den
Koalitionsvertrag, wonach für Frauen in Schwangerschaftskonflikten "die
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die
heutigen Regelungen hinaus" erweitert werden soll. Allerdings darf die
Krankenkasse Abtreibungen nach der Beratungsregel nicht übernehmen, weil
sie zwar straffrei, aber nicht rechtmäßig sind. Die SPD-Kandidatin für
das Verfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, sagte im ZDF: "Also
geht auch dieser Koalitionsvertrag davon aus, dass der
Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist."
Winkelmeier-Becker
verneinte diese Interpretation und schlug stattdessen vor, die
Einkommensgrenze bei der Unterstützung von Sozialbedürftigen zu
verändern: "Hier kommt etwa eine Anpassung der Einkommensgrenzen
infrage." Grundsätzlich regte sie an, die Partner der Schwangeren
stärker in die Pflicht zu nehmen. "Ich finde übrigens, dass die Kosten
von den Partnern der Schwangeren getragen werden müssten", fügte die
Abgeordnete hinzu. "Nach meinem Eindruck lassen viele Männer die Frauen
in der ganzen Situation allein. Sowohl bei der Entscheidung über die
Schwangerschaft als auch bei den Kosten für einen Abbruch."
Quelle: dts Nachrichtenagentur