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Union weist Spekulationen über Abtreibungslegalisierung zurück

Freigeschaltet am 22.07.2025 um 07:28 durch Sanjo Babić
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2022)
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2022)

Foto: Leon0331
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat Spekulationen über eine implizierte Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurückgewiesen. "Es wurde vereinbart, Paragraf 218 unverändert zu lassen und 'das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen'", sagte die Abgeordnete dem Focus.

"Nichts anderes kann in die Abrede hineininterpretiert werden, die Kostenübernahme zu verbessern, die in vielen Fällen als Sozialleistung aus Steuermitteln beantragt werden kann." Die Abwicklung erfolge weitgehend durch die Krankenkassen. "Daran soll angeknüpft werden, wenn im Koalitionsvertrag eine Verbesserung 'über die heutige Regelung hinaus' vereinbart ist".

Hintergrund ist eine Debatte über den Koalitionsvertrag, wonach für Frauen in Schwangerschaftskonflikten "die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus" erweitert werden soll. Allerdings darf die Krankenkasse Abtreibungen nach der Beratungsregel nicht übernehmen, weil sie zwar straffrei, aber nicht rechtmäßig sind. Die SPD-Kandidatin für das Verfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, sagte im ZDF: "Also geht auch dieser Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist."

Winkelmeier-Becker verneinte diese Interpretation und schlug stattdessen vor, die Einkommensgrenze bei der Unterstützung von Sozialbedürftigen zu verändern: "Hier kommt etwa eine Anpassung der Einkommensgrenzen infrage." Grundsätzlich regte sie an, die Partner der Schwangeren stärker in die Pflicht zu nehmen. "Ich finde übrigens, dass die Kosten von den Partnern der Schwangeren getragen werden müssten", fügte die Abgeordnete hinzu. "Nach meinem Eindruck lassen viele Männer die Frauen in der ganzen Situation allein. Sowohl bei der Entscheidung über die Schwangerschaft als auch bei den Kosten für einen Abbruch."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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