AfD prüft Verfassungsbeschwerde wegen "Verdachtsfall"-Einstufung
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als "Verdachtsfall" abgelehnt hat, prüft die Partei den Gang nach Karlsruhe. "Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen", heißt es in einer am Dienstagabend verbreiteten Stellungnahme der Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel.
"Somit können relevante, die Republik bewegende Fragen nicht geklärt
werden. Deshalb lassen wir die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde
prüfen."
In mehreren Klageverfahren hatte sich die AfD
ursprünglich gegen die Einschätzung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz (BfV) gewandt, sie selbst sowie ihre mittlerweile in
Liquidation befindliche Jugendorganisation "Junge Alternative (JA)"
stünden im Verdacht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen,
und ihre interne Sammlungsbewegung "Der Flügel" sei vor deren Auflösung
als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen gewesen. Sie
wandte sich zudem gegen die öffentliche Bekanntgabe dieser Einstufungen
und begehrte die Verpflichtung des BfV, sie künftig nicht mit
nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten.
Sämtliche Klagen
waren in der Berufungsinstanz erfolglos geblieben. Das OVG Münster hatte
es zudem abgelehnt, gegen seine Urteile die Revision zuzulassen, was
das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigte.
Quelle: dts Nachrichtenagentur