Chrupalla will "Thema Verfassungsschutz angreifen"

Foto: Superbass
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.
Nach der Hochstufung der gesamten AfD als "gesichert rechtsextremistisch", verspricht deren Co-Vorsitzender Tino Chrupalla gegen diese Entscheidung auch im Falle eines Wahlsiegs seiner Partei vorzugehen. "Wir werden es nur politisch klären, indem wir ein Innenministerium besetzen bei der nächsten Wahl", sagte Chrupalla den Sendern RTL und ntv am Freitag. "Bei einer Landtagswahl wird das passieren. Und dann werden wir auch das Thema Verfassungsschutz angreifen."
Ein möglicher AfD-Innenminister "würde sich mal genau anschauen, für was
der Verfassungsschutz die letzten Jahre zuständig war", so Chrupalla.
"Vor allen Dingen würde er auch endlich uns die Unterlagen ausreichen,
warum wir so eingestuft wurden."
AfD-Mitgliedern, die im
Staatsdienst arbeiten, verspricht der Co-Vorsitzende Unterstützung aus
der Partei. "Deshalb bitte ich da wirklich auch unsere Mitglieder, ruhig
zu bleiben", so Chrupalla. "Wir haben uns immer für diese Mitglieder
eingesetzt, vor sie gestellt. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir
raten im Übrigen auch weiterhin unseren Mitgliedern und wir haben einen
aktuell großen Mitgliederzulauf, dieses auszuhalten", so Chrupalla.
Das
Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD am Freitag "aufgrund der
die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der
Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft -
dies ist die höchste mögliche Einstufung. Dem gesetzlichen Auftrag
folgend habe man das Agieren der Partei in einem Gutachten an den
zentralen Grundprinzipien der Verfassung gemessen: der Menschenwürde,
dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip. Dabei seien neben der
Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die
Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentanten sowie
ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen
betrachtet worden, hieß es.
Parteien, die "nach ihren Zielen oder
nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden", sind nach
Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der
Verfassungswidrigkeit entscheidet demnach das Bundesverfassungsgericht.
In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag von
Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.
Quelle: dts Nachrichtenagentur