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FDP verteidigt Verfassungsbeschwerde gegen "Bundesnotbremse"

Archivmeldung vom 27.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die FDP hat die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte "Bundesnotbremse" verteidigt. Es gehe unter anderem um das Thema Ausgangssperren, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann am Dienstag in der Bundespressekonferenz. Diese würden aufgrund einer nackten Inzidenzzahl verhängt. Ausgangssperren seien aber ein "tiefer Grundrechtseingriff", so Buschmann.

Buschmann weiter: "Wer seine Wohnung nicht mehr verlassen darf, ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stück weit unfrei." Die Pandemie könne zwar ein guter Grund für eine solche Maßnahme sein, es gebe aber Zweifel an ihrer Wirksamkeit und damit an ihrer Verhältnismäßigkeit. Die "Bundesnotbremse" war am Samstag in Kraft getreten. Zuvor war sie vom Bundestag auf den Weg gebracht und vom Bundesrat gebilligt worden. Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes sieht für Gebiete, in denen an drei aufeinander folgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, eine bundesweit verbindliche Notbremse vor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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