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Bundesanwaltschaft geht gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe vor

Archivmeldung vom 15.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof  in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe erhoben. Die deutschen Staatsangehörigen Leon R., Bastian A., Maximilian A. und Eric K. seien hinreichend verdächtig, eine "inländische kriminelle und terroristische Vereinigung gegründet oder sich darin mitgliedschaftlich betätigt zu haben", teilte die Karlsruher Behörde am Montag mit.

Ihnen wird außerdem mehrfache gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Gruppe muss sich auch für Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und Verstöße gegen das Waffenrecht verantworten. Eric K. wird weiterhin Nötigung, Diebstahl und Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Die Kampfsportgruppe soll unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings "junge, nationalistisch gesinnte Männer" angelockt und diese bewusst mit "rechtsextremem Gedankengut indoktriniert" und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als "bekämpfenswert erachteten Personen" ausgebildet haben, heißt es von der Bundesanwaltschaft. Dabei wird Leon R. als der Rädelsführer der Gruppierung gesehen, welche spätestens seit April 2021 auf die "Tötung von Personen der linksextremen Szene" gezielt haben soll. Von August 2020 bis April 2020 kam es den Ermittlern zufolge zu einer Vielzahl gewalttätiger Übergriffe und Körperverletzungen. Seit dem 6. April 2022 befinden sich die vier Angeklagten in Untersuchungshaft. Das Verfahren läuft vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts, die Anklage wurde am 2. Mai erhoben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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