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BDI verlangt weitere Steuerentlastungen für Unternehmen

Archivmeldung vom 27.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldberg (Symbolbild)
Geldberg (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Wegen der drastischen Auswirkungen der Corona-Krise hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) weitere steuerliche Entlastungen für Unternehmen gefordert. Der Verband hat dazu einen "Acht-Punkte-Steuerplan zur Bewältigung der Corona-Krise" erarbeitet, über den das "Handelsblatt" berichtet. Eine der Forderungen ist eine Verschiebung der Lohnsteuerzahlungen.

"Die von der Bundesregierung bereits verabschiedeten steuerlichen Sofortmaßnahmen sind unverzichtbare erste Reaktionen auf die Effekte der Corona-Epidemie", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang der Zeitung. Weitere steuerliche Anpassungen seien "notwendig, um die Liquidität und den weiteren Bestand von Unternehmen nachhaltig zu sichern". Ein Vorschlag des BDI sieht vor, dass die Unternehmen die Lohnsteuerzahlungen für eine gewisse Zeit aussetzen können. Derzeit würden vielen Unternehmen die Einnahmen wegbrechen, gleichzeitig müssten sie für ihre Mitarbeiter weiter die monatlich fällige Lohnsteuer zahlen, heißt es in dem BDI-Papier.

Dies führe zu "erheblichen, teils existenzbedrohenden Liquiditätsproblemen". Kurzfristige Liquidität würde durch eine Verschiebung der Lohnsteuerzahlungen geschaffen. Als möglichen Zeitraum nennt der BDI sechs Monate. "Dies ist eine Liquiditätsspritze, welche die Unternehmen am Leben hält", sagte Lang. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte bereits ermöglicht, dass die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer zinsfrei gestundet werden können.

Der BDI fordert zudem, dass der Gesetzgeber die bestehenden Regelungen zum Verlustabzug angesichts der Krise erweitert. Unternehmen sollten einen aktuell entstehenden Verlust sofort, während des laufenden Veranlagungszeitraums und mit Gewinnen des Vorjahres verrechnen dürfen, um kurzfristig Liquidität zu erhalten, heißt es in dem Acht-Punkte-Plan des BDI. Neben den kurzfristigen Krisenmaßnahmen erneuert der Verband seine Forderung nach einer dauerhaften Steuerentlastung der Wirtschaft. Auch nach der akuten Krise sei eine Stärkung der Unternehmen notwendig, wenn diese ihre Tätigkeit wieder in vollem Umfang aufnehmen, sagte der BDI-Hauptgeschäftsführer dem "Handelsblatt". Die Steuerbelastung von Unternehmen solle auf maximal 25 Prozent gesenkt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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