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NRW-Datenschutzbeauftragte segnet Ausweis-Scans der Deutschen Post ab

Archivmeldung vom 06.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Biometrischer deutscher Reisepass
Biometrischer deutscher Reisepass

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

PIRATEN-Beschwerde erfolglos: Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt scannt die Deutsche Post AG seit einiger Zeit die im Zuge des PostIdent-Verfahrens vorgelegten Ausweise und speichert sie elektronisch. Die PIRATEN haben die Datenschutzbeauftragte eingeschaltet - doch diese teilt nun mit, dass sie im Kern keine Einwände habe.

In ihrer Antwort an den Themenbeauftragten für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer verteidigt die zuständige nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte die Praxis der Deutschen Post. Das frühere Abtippen der Ausweise halte die BaFin und der Bundesfinanzminister nicht mehr für ausreichend zur "Geldwäscheprävention und Terrorbekämpfung". Geplant sei lediglich, die nicht benötigten Teile des Ausweises beim Scannen zu schwärzen. Geprüft werde auch, ob ein Scan verzichtbar ist, wenn andere Unternehmen als Banken eine Identifizierung anfordern (weil dann keine Geldwäschegefahr besteht).

"Meines Erachtens sind Ausweisdaten viel zu sensibel, als dass ein Einscannen zugelassen werden sollte", kritisiert Breyer die Entscheidung. "Solche Scans können z.B. zur Ausweisfälschung missbraucht werden. Ein Gericht hat bereits zurecht darauf hingewiesen, dass ein elektronisches Einscannen eine ganz andere Qualität aufweist als eine Fotokopie, weil elektronische Daten viel leichter verloren gehen und verkauft werden können. Ich bezweifele, dass die Praxis der Deutschen Post einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten würde."

Quellen:

[1] Dokumentation der Beschwerde, http://ots.de/unKeH

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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