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Union stellt Demonstrationsrecht an "Nationalsymbolen" infrage

Archivmeldung vom 30.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Alexander Dobrindt (2017)
Alexander Dobrindt (2017)

Foto: Indeedous
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Politiker von CDU und CSU stellen das Demonstrationsrecht an Bauten mit nationaler Symbolkraft infrage. "Wir erleben immer wieder den Missbrauch oder die Verächtlichmachung unserer Nationalsymbole wie des Brandenburger Tors zum Beispiel durch israelfeindliche Demonstranten oder Klima-Chaoten", sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt den Zeitungen der "Mediengruppe Bayern". "Viele unserer Nachbarn in Europa sind genauso fassungslos wie wir über diese Bilder aus Deutschland. Zum deutlicheren Schutz unserer Nationalsymbole brauchen wir eine Bannmeile für diese Gebäude, in der bis auf wenige Ausnahmen Demonstrationen verboten sind."

Eine Bannmeile hält auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Union im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), für nötig. "Ich finde, genau darüber muss man nachdenken. Auch der Bundestag hat keine Bannmeile. Ich finde, dass die Verwirklichung des Demonstrationsrechts unserer Verfassung nicht an jedem Ort passieren muss", sagte Frei der Mediengruppe Bayern. "Als wir 2016 im Bundestag den Völkermord an den Armeniern durch die Türken anerkannt haben, empfand ich es als verstörend, dass nebenan vor dem Brandenburger Tor ein Meer aus türkischen Fahnen zu sehen war und gegen eine Entscheidung des Deutschen Bundestages gehetzt wurde", führte Frei weiter aus. Laut dem CDU-Politiker sollte die Polizei bei der Genehmigung von Demos an diesen Orten auch stärker differenzieren: "Es macht schon einen Unterschied, ob es bei Demonstrationen an solchen neuralgischen Orten um ein wichtiges Thema deutscher Politik oder ob es um Vorgänge in anderen Ländern geht." Es mache auch einen Unterschied, ob dort in deutscher Sprache demonstriert werde oder in anderen Sprachen, so Frei. "Denn im Zweifel kann man nicht sofort nachvollziehen, ob die Parolen, die dort skandiert werden, verfassungsgemäß sind."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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