Dobrindt: Keine dienstrechtlichen Konsequenzen für Beamte aus AfD

Foto: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
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Beamte und Angestellte im Staatsdienst müssen nach Ansicht des designierten Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) nicht per se mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren. "Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden", sagte er der "Bild".
Dobrindt wies zugleich darauf hin, die Einstufung der AfD als
extremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurde
unabhängig von der Fachaufsicht des Bundesinnenministeriums vorgenommen.
Die scheidende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) habe ihm das Ergebnis
des BfV "zur Kenntnis gegeben".
Auch Nordrhein-Westfalens
Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht keine Konsequenzen für Beamte,
die AfD-Mitglieder sind: "Eine Parteimitgliedschaft alleine reicht nicht
aus, um daraus automatisch dienstrechtliche Konsequenzen abzuleiten",
sagte Reul der "Bild" dazu. "Wenn man jemanden aus dem öffentlichen
Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch
Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt
hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden - ohne Schnellschüsse,
aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist."
Quelle: dts Nachrichtenagentur