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Keine Steuerbefreiung für Schulessen in dieser Legislaturperiode

Archivmeldung vom 15.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) geht nicht davon aus, dass die Steuerbefreiung für Schulessen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen ist. Die "vollständige Befreiung des Kita- und Schulessens von der Mehrwertsteuer" sei eine wichtige Aufgabe, sagte er der "Heilbronner Stimme": "Dies möchte ich in der nächsten Legislaturperiode erreichen und so die Anstrengungen für qualitativ gutes und bezahlbares Essen in Kita und Schule unterstützen."

Was die Einhaltung nationaler Qualitätsstandards für das Schul- und Kita-Essen angehe, so werde aber bereits jetzt mit der Durchsetzung begonnen. Der Minister verweist auf das Nationale Qualitätszentrum (NQZ) für Schulernährung, welches als Teil des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) seine Arbeit aufgenommen hat. "Mit dem NQZ wollen wir nun die bundesweite Anwendung dieser Qualitätsstandards durchsetzen, um das Essen in Kitas und Schulen nachhaltig zu verbessern", sagte Schmidt.

Der Forderung der Deutschen Diabetesgesellschaft, Lebensmittel mit 19 Prozent zu besteuern, wenn sie besonders zucker- oder fetthaltig sind, erteilte Schmidt eine Absage. Strafsteuern auf Lebensmittel halte er nicht für den richtigen Weg, sagte der Bundesernährungsminister. "Wir setzen auf Information, Transparenz und korrekte Kennzeichnung der Produkte." Er halte es für sinnvoll, schon Kinder und Jugendliche über alle Fragen der Ernährung aufzuklären. "Die Politik hat die Aufgabe, die Menschen zu schützen, aber nicht, sie zu bevormunden", sagte Schmidt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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