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Hessisches Hochschulgesetz: Verzicht auf Ausschreibungen ist falscher Weg

Archivmeldung vom 08.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hochschule / Diplom (Symbolbild)
Hochschule / Diplom (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Zur Reformierung des Hessischen Hochschulgesetzes erklärt Frank Grobe, wissenschaftspolitischer Sprecher der hessischen AfD-Landtagsfraktion: „Ministerin Dorn kündigt mehrere Punkte an, die aus unserer Sicht problematisch sind. Mit der Einführung von Teilzeitstudiengängen und entsprechenden Abschlüssen droht ein schleichender Qualitätsverlust."

Grobe weiter: "Es ist fraglich, ob Arbeitgeber Absolventen einstellen, die einen Teilzeit-Hochschulabschluss vorweisen können und welche Qualität hierbei erwartet werden darf.“

Kritischer noch sieht Grobe den Verzicht auf Ausschreibungen. „Dorn kündigt an, dass in begründeten Fällen auf Ausschreibungen in Berufungsprozessen verzichtet werden soll. Eine solche Regelung ist aus unserer Sicht missbrauchsanfällig und intransparent. Begründete Fälle seien zum Beispiel ‚Bleibeverhandlungen‘ oder ‚Leuchtturmverhandlungen‘, doch wer entscheidet, wann es sich um einen solchen begründeten Fall handelt und wann nicht?“

Als letzten Punkt kritisiert Grobe die angekündigte Besetzung von Hochschulgremien: „Die Ministerin kündigt an, dass Gremien von Hochschulen künftig möglichst paritätisch besetzt werden sollen. Das ist die fortwährende Umsetzung grüner Quotenpolitik im Universitätsbetrieb und wird dazu führen, dass schlechter qualifizierte Personen besser qualifizierten vorgezogen werden, wenn in einem Gremium gerade das entsprechende Geschlecht unterrepräsentiert ist. Das ist Willkür.“

Quelle: AfD Deutschland

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