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Richterbund fordert schärferes Anti-Terror-Strafrecht

Archivmeldung vom 06.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Vor dem Hintergrund möglicher neuer Terrorgefahren auch in Deutschland durch die Eskalation des Konflikts zwischen den USA und dem Iran hat der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, die Bundesregierung aufgefordert, Lücken im Anti-Terror Strafrecht zu schließen. "Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, kann heute unter Umständen nicht dafür bestraft werden", sagte Rebehn der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Hat jemand zum Beispiel für den IS Geld gesammelt oder Waffen beschafft, ist das nur dann strafbar, wenn das Geld oder die Waffenlieferung die Terroristen tatsächlich erreicht."

Das sei bei Terrorvereinigungen in Krisenländern wie Syrien aber schwer und bisweilen gar nicht nachzuweisen. Eine lediglich versuchte Unterstützung terroristischer Vereinigungen sei bislang nicht strafbar. "Diese Lücke gilt es zu schließen", forderte Rebehn. Der Richterbund-Vorsitzende forderte zudem, die Strafobergrenze im Bereich Terrorismus von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen. Dies wiederum eröffne  der Justiz größere Spielräume, um im Einzelfall abgestuft auf die Gefährlichkeit einer terroristischen Vereinigung und die Beteiligung der Mitglieder zu reagieren. Rebehn betonte: "Es geht hier um Organisationen, die sich Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen zum Ziel gesetzt haben. Das sollte sich im Strafrahmen widerspiegeln."

Quelle: Rheinische Post (ots)


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