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Versicherte sollen elektronische Patientenakte bekommen

Archivmeldung vom 02.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Darstellung des gläsernen Patienten auf der Demonstration Freiheit statt Angst
Darstellung des gläsernen Patienten auf der Demonstration Freiheit statt Angst

Foto: Flickr upload bot
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die 70 Millionen gesetzlich Versicherten sollen innerhalb der nächsten vier Jahren eine elektronische Patientenakte bekommen. Darauf haben sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt, wie aus dem Arbeitspapier der Expertengruppe Gesundheit hervorgeht, über welches die "Frankfurter Rundschau" berichtet.

Geplant ist zudem, das gesetzlich verankerte Verbot für eine ausschließliche Online-Behandlung auf den Prüfstand zu stellen. Zugleich sollen die Ärzte mehr Online-Leistungen als bisher anbieten und abrechnen können. Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sollen Organentnahmen künftig höher vergütet werden. Union und SPD einigten sich zudem darauf, einen Entschädigungsfonds für Opfer von Behandlungsfehlern zu prüfen. Eine grundlegende Umstellung der Finanzierung planen Union und SPD im Krankenhausbereich. Die Kosten für das Pflegepersonal sollen künftig getrennt von den sogenannten Fallpauschalen vergütet werden. Bisher bekommen die Kliniken für jede Behandlung einen bestimmten Betrag, mit dem dann auch alle Personalkosten abgedeckt sind.

Es war aber immer kritisiert worden, dass die Pflege am Bett von den Fallpauschalen nicht richtig finanziert ist. Strittig gestellt wurde von den Gesundheitsexperten das von der Union verlangte Verbot des Versandhandels mit Medikamenten. Die jeweiligen Forderungen – Union für ein Verbot, SPD dagegen – wurden in eckige Klammern gesetzt. Die SPD schlägt zusätzlich vor, bei einer drohenden Unterversorgung mit Apotheken ein erhöhtes Beratungs- und "Sicherstellungs"-Honorar zu zahlen. Offen ist auch, wie die hälftige Finanzierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung technisch umgesetzt werden soll. Die Union will den Zusatzbeitrag paritätisch aufteilen, die SPD will die Zusatzbeiträge komplett abschaffen und wieder einen Satz einführen, der von jeder Krankenversicherung individuell festgelegt wird. Strittig ist zudem, auf welches Niveau der Mindestbeitrag für kleine Selbstständige abge! senkt we rden soll. Die Union will ein Einkommen von 1.490 Euro unterstellen, die SPD von 850 Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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