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Uniklinikagesetz: CSU-Fraktion bringt mehr Freiheit und Flexibilität auf den Weg

Archivmeldung vom 14.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Robert Brannekämper (2013), Archivbild
Robert Brannekämper (2013), Archivbild

Foto: Gluecklich GmbH
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bayerns Universitätskliniken zukunftsfest machen: Damit diese ihre Funktion in einem hochmodernen Gesundheitssystem optimal erfüllen können, beschließt die CSU-Fraktion heute im Plenum die Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes. Konkret beinhaltet das mehr Freiheit beim Bauen, mehr Flexibilität für Unternehmensgründungen und den besseren Austausch von Patientendaten für die Universitätskliniken.

Dazu Robert Brannekämper, wissenschaftspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion:

"Die heute beschlossenen Erleichterungen für die Gründung von Unternehmen aus den Uniklinika heraus sind überfällig. Unser Ziel muss sein, dass Forschungsergebnisse "Made in Bavaria" künftig schneller und besser in Behandlungsmethoden und Medikamente einfließen, die Patienten und Patientinnen in Bayern helfen und heilen."

Dazu der Berichterstatter im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, Dr. Stephan Oetzinger:

"Wir alle haben in der Corona-Pandemie erlebt, wie wichtig es ist, dass Forschungsergebnisse und Patientendaten schnell weltweit ausgetauscht werden, um den medizinischen Fortschritt und die Entwicklung von Impfstoffen voranzutreiben. Das Uniklinikagesetz ermöglicht nun den Austausch von personenbezogenen Patientendaten zu Forschungszwecken zwischen Uniklinika, Universitäten und privaten Dritten. Gut so. Denn eines ist klar: Big Data hilft heilen."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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