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Antidiskriminierungsbeauftragte will härtere Sanktionen bei Ungleichbehandlung

Archivmeldung vom 16.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dieter Schütz  / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes in Deutschland verlangt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, härtere Strafen bei Benachteiligung. Das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz müsse in einigen Punkten verbessert werden, sagte Lüders in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung". "Wir brauchen härtere Sanktionen." Diskriminierung "schadet uns und unserer Wettbewerbsfähigkeit".

 Gemäß den europäischen Vorgaben müssten Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein, sagte Lüders. "Wenn jemand illegal von Diskotheken oder Fitnessstudios abgewiesen wird, dann tun dem Betreiber 100 Euro Strafe nicht weh."

Auch bei Diskriminierung im Berufsleben sollten die Entschädigungen höher ausfallen. "Bei schweren Diskriminierungen, beispielsweise einer offen rassistischen Ablehnung eines Stellenbewerbers, sollten mindestens sechs Monatsgehälter gezahlt werden müssen. Bisher orientieren sich die Gerichte an der Obergrenze von drei Monatsgehältern."

Die 58-Jährige forderte zudem, die Fristen zu verlängern, in der jemand gegen eine Benachteiligung vorgehen kann. "Bislang muss man binnen zwei Monaten die Ansprüche geltend machen, danach lässt sich nichts mehr ausrichten. Viele Menschen wissen aber gar nicht, was eine Diskriminierung ist oder wie sie sich wehren können. Sie brauchen mehr Zeit." Verbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes müssten das Recht erhalten, in Diskriminierungs-Fällen für den Benachteiligten zu klagen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz war am 18. August 2006 in Kraft getreten. Es verbietet Benachteiligung wegen Rasse, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung, Religion, Weltanschauung oder Alter im Geschäfts- und im Berufsleben. Christine Lüders leitet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, diese soll Benachteiligung verhindern, Betroffene beraten und die Wirkung des Gesetzes erforschen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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