Bundesrechnungshof rügt Folgekosten der Maskenkäufe
Archivmeldung vom 07.07.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Masken, die der Bund zu Beginn der Pandemie gekauft hat, haben 2024 wohl noch Kosten von 57 Millionen Euro verursacht. Nicht eingerechnet sind Zahlungen an klagende Maskenhändler.
Das geht aus einem regelmäßigen Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an
den Haushaltsausschuss zu Themen aus dem Bereich des
Gesundheitsressorts hervor, über den der "Spiegel" berichtet. Der BRH
spricht erneut von einer "Überbeschaffung", mit der Folge, dass die
Kosten für die Lagerung und Vernichtung alter Masken, aber auch für die
Rechtsberatung in Maskenprozessen mittlerweile insgesamt 517 Millionen
Euro erreicht hätten.
Für das laufende Jahr sind demnach 45
Millionen Euro dafür veranschlagt, für die Jahre 2026 und 2027 insgesamt
67 Millionen Euro. Weit höhere Kosten erwartet der BRH aus den noch
laufenden Maskenprozessen. Das Ministerium selbst gehe für das laufende
Jahr von Kosten in Höhe von 360 Millionen Euro aus Prozessen um das
sogenannte Open-House-Verfahren aus, bei dem der Bund Masken zum
Festpreis von 4,50 Euro pro Stück gekauft, dann aber viele davon wegen
eines Überangebots nicht mehr abgenommen hatte. Auf weitere 120
Millionen Euro Kosten werden demnach Verfahren aus der Direktbeschaffung
taxiert, bei der Maskenverträge mit ausgesuchten Händlern abgeschlossen
wurden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur