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Finanzministerium: Derzeit keine kalte Progression in Deutschland

Archivmeldung vom 12.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das heftig diskutierte Problem der sogenannten kalten Progression existiert derzeit offenbar gar nicht: Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Bundesfinanzministeriums, über die die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach führt die Kombination aus geringer Inflation und Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags Anfang 2014 dazu, "dass in diesem Jahr voraussichtlich keine kalte Progression entstehen wird". 2013 betrug die Belastung pro Person im Durchschnitt rund 16 Euro.

Erst in dieser Woche hatte der CDU-Parteitag gegen den anfänglichen Willen von Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) beantragt, noch in dieser Wahlperiode mit der Beseitigung der kalten Progression zu beginnen. Doch offenbar gibt es gar nichts zu beseitigen, wie Schäubles "Erster Steuerprogressionsbericht" der "Süddeutschen Zeitung" zufolge zeigt. Zwar erwarten seine Fachleute demnach, dass die Bürger 2015 und 2016 mit 17 und 20 Euro (bei einem Prozent Inflation) beziehungsweise 73 und 78 Euro (bei zwei Prozent Inflation) belastet werden.

Dieser Effekt werde jedoch durch eine andere Entwicklung überkompensiert, wie der neue Existenzminimumbericht der Bundesregierung, über den die SZ ebenfalls berichtet, zeigt. Er soll spätestens Anfang 2015 vom Kabinett beschlossen werden. Demnach muss die Regierung den steuerlichen Grundfreibetrag von Alleinstehenden 2015 um 118 und 2016 um weitere 180 auf dann 8.652 Euro anheben, um sicherzustellen, dass das Existenzminimum nicht besteuert wird. Damit verschwinde auch die errechnete kalte Progression. Prozentual gesehen noch größer sei der Korrekturbedarf beim Kinderfreibetrag. Er muss laut Bericht 2015 um 144 und 2016 um weitere 96 Euro auf 4.608 Euro steigen. Rein rechnerisch ergebe sich daraus auch eine Kindergelderhöhung um etwa acht Euro. Die laut Existenzminimumbericht erforderlichen Anhebungen werden Bund, Länder und Gemeinden nach einer Faustformel im kommenden Jahr rund 1,8 Milliarden und 2016 etwa 1,6 Milliarden Euro kosten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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