Katrin Ebner-Steiner: Wahl der Verfassungsrichter nur noch mit einfacher Mehrheit? – Söder will Opposition entrechten!
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat vorgeschlagen, Verfassungsrichter künftig mit einfacher Mehrheit durch den Bundestag wählen zu lassen. Derzeit ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Hintergrund ist der Streit um die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die wegen ihrer radikalen Positionen nicht genug Zustimmung im Parlament gefunden hätte. Die Richterwahl wurde daher vertagt.
Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, erklärt dazu Folgendes: „Markus Söder will mal eben das Wahlverfahren von Verfassungsrichtern ändern, um eine linke Juristin durchzudrücken.
Offensichtlich haben CDU und CSU nicht nur den letzten Rest ihrer christlichen und konservativen Werte über den Haufen geworfen. Sie haben auch jede Selbstachtung verloren, wenn sie sich immerzu der Kleinpartei SPD unterwerfen. Und vor allem haben Merz und Söder keinen Respekt mehr vor demokratischen Prozessen im Bundestag sowie vor der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Aus guten Gründen erfolgt die Wahl der Bundesverfassungsrichter seit der Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes 2015 mit Zweidrittel-Mehrheit. Zuvor waren es Hinterzimmer-Entscheidungen von Wahlausschüssen.
Es ist der Wille des Gesetzgebers, dass sich die Kandidaten vor der ganzen Volksvertretung verantworten müssen. Sie sollen mit breiter Zustimmung an das Verfassungsgericht entsandt werden – nicht nur mit der meist knappen Mehrheit der Regierungsparteien. Hände weg vom Bundesverfassungsgericht!“
Quelle: AfD Bayern