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Magazin: Maas will Vergewaltigungs-Paragrafen ausweiten

Archivmeldung vom 04.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für eine Reform des Vergewaltigungs-Paragrafen konkretisieren sich: Bis zum Sommer will der SPD-Minister nach Informationen des Nachrichten-Magazins "Der Spiegel" ein erstes Reformkonzept vorlegen, das eine Ausweitung des Paragrafen vorsieht.

Nach dem geltenden Paragrafen 177 Strafgesetzbuch setzt eine Vergewaltigung voraus, dass der Täter Gewalt anwendet, dem Opfer droht oder ausnutzt, dass dieses sich in einer schutzlosen Lage befindet. Der Minister hält die Vorschrift für lückenhaft. Maas’ Beamte haben nach Angaben aus Ministeriumskreisen vier Fall-Kategorien identifiziert, die künftig auch unter den Vergewaltigungs-Paragrafen fallen sollen: zum Beispiel Opfer, die aus Angst vor dem Täter keinen Widerstand gegen sexuelle Übergriffe leisten, oder auch Frauen, die Vergewaltigungen in Schockstarre über sich ergehen lassen, weil der Täter sie überrumpelt hat. Auch Fälle, in denen der Vergewaltiger zwar gewalttätig war, aber diesen Zwang nicht gezielt einsetzte, um den Sex zu ermöglichen. Geregelt werden sollen schließlich zudem Fälle, in denen das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage, tatsächlich aber Hilfe erreichbar war, heißt es in dem Bericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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