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BGA: Blaue Plakette ist ein anderer Begriff für Fahrverbote

Archivmeldung vom 07.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Peter Smola / pixelio.de
Bild: Peter Smola / pixelio.de

"Auch die blaue Plakette - egal in welcher Schattierung - bedeutet Fahrverbote und schadet damit eindeutig der deutschen Wirtschaft. Fahrverbote legen die Innenstädte lahm und stellen den Wirtschaftsverkehr vor fast unlösbare Herausforderungen. Sie sind das Gegenteil von dem, was Unternehmen brauchen: nämlich Investitions- und Planungssicherheit. Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihr Fuhrpark auch künftig sinnvoll einsetzbar ist.

Verbote können und dürfen nicht die Lösung sein." Dies erklärte Carsten Taucke, Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses, anlässlich der Debatte um die Einführung von blauen Plaketten angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten. "Zur Reduzierung der Stickoxidbelastungen gibt es mehr als hundert andere und weitaus schonendere Instrumente. Insbesondere eine moderne Stadtplanung, intelligent vernetzte Infrastruktur mit moderner Verkehrsführung, innovative Parkleitsysteme und intelligente Ampelschaltungen können die Luftqualität erheblich verbessern. Die Anstrengungen der Städte für bessere Luftqualitätsstandards bis 2020 tragen bereits Früchte. Von ursprünglich 90 Städten im Jahr 2016 verstießen 2017 nur noch rund 70 gegen die Grenzwerte. Bis 2020 dürften weitere 50 Städte die Grenzwerte einhalten. Es zeigt sich somit, dass es gerade keiner flächendeckenden Verbote zur Verbesserung der Luftqualität und somit keiner blauen Plakette bedarf", so Taucke abschließend.

06, Berlin, 7. März 2018

Quelle: BGA Bundesverb. Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (ots)

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