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Habermas schaltet sich in Diskussion über Freiheitsrechte ein

Archivmeldung vom 06.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jürgen Habermas (2011), Archivbild
Jürgen Habermas (2011), Archivbild

Foto: Nikolas Becker
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Philosoph Jürgen Habermas hat sich besorgt über die in der Coronakrise aufgeflammte Diskussion über das Verhältnis von Lebensschutz und Freiheitsrechten geäußert.

"Im gegebenen Kontext beunruhigt mich, wie nun auch Juristen in den Chor derer einstimmen, die den im zweiten Satz des zweiten Artikels unseres Grundgesetzes gewährleisteten `Lebensschutz` gegenüber der in Artikel 1 genannten, gewissermaßen über allen Grundrechten thronenden `Menschenwürde` relativieren und zur `Abwägung` mit allen übrigen Freiheits- und Teilnahmerechten gewissermaßen freigeben", schreibt Habermas in einem von der Wochenzeitung "Die Zeit" veröffentlichten Briefwechsel mit einem Frankfurter Rechtstheoretiker.

"Das kann zu Entgleisungen wie der des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer ermutigen." Habermas schreibt weiter, "die unbedingte Schutzverpflichtung des Staates" beziehe sich aus seiner Sicht "aus begrifflichen Gründen nicht nur auf die Würde der Rechtsperson, sondern ebenso auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie auf die Bewegungs- und Handlungsfreiheit dieser Person selbst".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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