Polizeibeauftragter will von Dobrindt Rechtssicherheit an Grenze
Der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch fordert von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Rechtssicherheit für die angeordneten Zurückweisungen an der Grenze. "Ich appelliere eindringlich an Bundesinnenminister Dobrindt, schnell für Rechtssicherheit zu sorgen", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Focus". "Zum einen haben unsere Bundespolizeibeschäftigten dies verdient und zum anderen ist alles andere eines Rechtsstaats unwürdig", so Grötsch weiter.
Für die Einsatzkräfte der Bundespolizei an den Kontrollstellen sei eine
unklare Rechtslage ein "problematischer Zustand". Dies sei ihm von
vielen Beamten zuletzt "klar zum Ausdruck" gebracht worden.
Am
Montag hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren die am 7.
Mai 2025 angeordneten Zurückweisungen an der Grenze in drei Fällen für
rechtswidrig erklärt. Bundesinnenminister Dobrindt hält seitdem dennoch
an der Maßnahme fest. Dies könnte allerdings dazu führen, dass künftig
Grenzpolizisten für ihr Handeln belangt werden.
Der
Verwaltungsrechtler Michael Else hält das Urteil des Berliner
Verwaltungsgerichts für rechtlich bindend. Dass es sich dabei nur um ein
Eilverfahren handelte, spiele keine Rolle. "In dieser Art Verfahren
wird im Grunde genauso geprüft wie in einer normalen Klage. Dies nennt
sich Vorwegnahme der Hauptsache", sagte Else dem "Focus".
Sollte
künftig also gegen die Zurückweisungen erneut geklagt werden, könnten
Bundespolizisten rechtliche Konsequenzen erfahren. "Es besteht die
latente Gefahr, dass Beamte in irgendeiner Weise belangt werden können -
sei es auch nur durch Strafanzeigen durch Dritte", so der Anwalt.
Allerdings
gelte das Urteil unmittelbar zunächst nur für das Zuständigkeitsgebiet
des Verwaltungsgerichts. "Zurückweisung an der Grenze in anderen Teilen
der Bundesrepublik, wie etwa in Passau oder in Offenburg, würde jeweils
den Zuständigkeitsbereich eines anderen Verwaltungsgerichts betreffen",
so Else weiter. Faktisch seien daher die Zurückweisungen auf gleicher
Grundlage nur im Zuständigkeitsgebiet des Berliner Verwaltungsgerichts
derzeit rechtswidrig. "Es ist aber zu erwarten, dass andere
Verwaltungsgerichte ähnlich entscheiden werden."
Um keine Schuld
auf sich zu laden, seien Bundespolizisten nun dazu angehalten, gegen die
Anweisung der Zurückweisungen zu remonstrieren, also Einspruch zu
erheben. "Aber selbst wenn ein Beamter zwei Mal erfolglos remonstriert
hat und folglich die Anweisung ausführen muss, kann er dennoch
strafrechtlich belangt werden. Das wurde im Beamtenrecht als Lehre aus
dem Nationalsozialismus bewusst verankert", erklärt Else. "Dobrindt
bringt damit die Polizisten in eine Zwickmühle. Zum einen müssen sie
Gehorsam leisten und die Zurückweisungen ausführen, da sie sonst
disziplinarrechtlich belangt werden könnten, gleichzeitig könnten sie
sich dadurch strafbar machen."
Wie die Bundespolizei auf "Focus"-Anfrage mitteilte, hat bislang noch kein Bundespolizist gegen die Anweisung remonstriert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur